Frühförderung in der Sächsischen Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig
in Kooperation
mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle
Die Beratung und Diagnostik
erfolgen auf Überweisungsschein des Kinder- oder HNO-Arztes. Die heilpädagogische Frühförderung wird über Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt beantragt.