Mitbestimmungsgremien
Elternrat
Die gewählten Klassenelternsprecher und Klassenelternsprecherinnen bilden zusammen den Elternrat. Die Mitglieder des Elternrates treffen sich in regelmäßigen Abständen zum Informationsaustausch, zur Beratung aktueller Fragen und Probleme sowie zur Organisation vielfältiger Aktivitäten.
Funktion
Der Elternrat vertritt die Interessen der Elternschaft an der Schule.
Der Elternrat:
- nimmt Anregungen und Probleme von Eltern aus den Klassen auf, regt die Klärung an und begleitet diese,
- hilft bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Förderzentrum
- informiert alle Eltern über Vorhaben und Beschlüsse der Gremien, wie Elternrat und Schulkonferenz
- hat das Recht zur Stellungnahme bei Beschlüssen der Lehrerkonferenz, wenn diese von grundsätzlicher Bedeutung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sind
Organisation
Es finden regelmäßig Treffen mit oder ohne die Schulleitung statt. Hier wird über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert.
Über den Landeselternrat und die Schulleitung wird der Schulelternrat über neue Gesetze und Verordnungen informiert.
Schüler- und Schülerinnenrat
Funktion:
Der Schülerrat ist die offizielle Vertretung aller Schülerinnen und Schüler einer Schule und bündelt deren Interessen gegenüber der Schulleitung sowie den Lehrkräften.
Die Hauptaufgabe besteht darin, das Schulleben aktiv mitzugestalten, eigene Ideen einzubringen und bei wichtigen Entscheidungen des Schulalltags mitzuwirken. Darüber hinaus vermittelt der Schülerrat bei Konflikten zwischen Schülerschaft und Lehrkräften und setzt sich für die Anliegen einzelner Klassen ein.
Durch diese Arbeit lernen Jugendliche demokratische Prozesse praktisch kennen und übernehmen Verantwortung für die Schulgemeinschaft.
Sitzungen des Schüler- und Schülerinnenrats
Die Sitzung des Rats findet regelmäßig einmal im Monat statt (freitags, 3. Stunde).
Die Beratungen werden durch die Vertrauenslehrerin Frau Höfke unterstützt.