Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören Förderzentrum Samuel Heinicke
AKTUELLE INFORMATIONEN ZUM BETRIEB DES FÖRDERZENTRUMS
Liebe Eltern, wie Sie bestimmt wissen, finden am Mittwoch, 08.03.2023, wieder Warnstreiks statt. Unser Förderzentrum ist voraussichtlich nicht betroffen. Der Unterricht findet laut Plan statt. Fahrdienste sind nicht betroffen. Bei Fragen, melden Sie sich.
Das Förderzentrum Samuel Heinicke
ist eine traditionsreiche Bildungseinrichtung des Freistaates Sachsen für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Hörschädigung oder einer zentralen Störung der auditiven Wahrnehmung der besonderen Förderung bedürfen.

Die Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören ist ein Förderzentrum für Hörgeschädigte gem. § 13 SchulG.
Auf Grund der überregionalen Bedeutung befindet sich die Einrichtung seit 1995 in Trägerschaft des Freistaates Sachsen.
Sie wurde 1778 als erste staatliche Gehörlosenschule der Welt gegründet und ist heute in einem denkmalgeschützten Gebäude untergebracht, welches 1915 als Königliche Taubstummenanstalt zu Leipzig konzipiert und gebaut wurde.
Das Gebäude und die Außenanlagen wurden vom Freistaat Sachsen saniert und modernisiert. Sie erfüllen die derzeit gültigen funktionalen und nutzungsgerechten Anforderungen des Förderzentrums vollständig. Besonders hervorzuheben ist die optimale Raumakustik.
Zum Förderzentrum gehören die Schule für Hörgeschädigte mit Grund- und Mittelschulstufe sowie Bildungsgang zur Lernförderung, die Heilpädagogische Kindertagesstätte, die Frühförderung und Audio-Verbale Therapie am Cochlea-Implantat-Zentrum Leipzig, die Ganztagsbetreuung und die wissenschaftliche Spezialbibliothek Hör- und Sprachgeschädigtenwesen.
Die pädagogische Konzeption des Förderzentrums erfüllt in vollem Umfang die Kriterien einer Schule mit Ganztagsbetreuung. In Analogie der Förderrichtlinie des SMK zum Ausbau von Ganztagsangeboten werden zusätzliche Maßnahmen angeboten.
Die nichtschulischen Bereiche Ganztagsbetreuung und Heilpädagogische Kindertagesstätte werden durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe über Leistungsentgelte refinanziert.